Tuning und Ände­rungs­ab­nah­men

Jede Art von Tuning­maß­nah­men, die nach § 19 (3) der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) eine Ein­tra­gung erfor­dert, zählt zu den anmel­de­pflich­ti­gen Ände­run­gen am Fahr­zeug. Dazu gehö­ren bei­spiel­wei­se die Ände­rung der Rad-Rei­fen-Kom­bi­na­ti­on, Spoi­ler, Tie­fer­le­gun­gen oder Leis­tungs­stei­ge­run­gen. Bei Tei­len, die über eine All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) ver­fü­gen, muss eine Kopie der ABE bei­gelegt sein. Ihr ent­neh­men Sie, ob eine Anbau­ab­nah­me erfor­der­lich ist und ob eine Ein­tra­gungs­pflicht in die Fahr­zeug­pa­pie­re besteht. Exis­tiert für das Bau­teil ein Tei­le­gut­ach­ten, so ist immer eine unver­züg­li­che Abnah­me des Ein­baus vor­zu­neh­men. Die­se Abnah­me kön­nen Sie bei uns als GTÜ-Prüf­stel­le in Ihrer Regi­on durch­füh­ren las­sen. Eine ent­spre­chen­de Doku­men­ta­ti­on der Ver­än­de­rung nach § 19 (3) StV­ZO erfolgt in einer Ände­rungs­ab­nah­me­be­schei­ni­gung. Wir berei­ten auch die Ein­tra­gung in die Papie­re durch die Zulas­sungs­stel­le vor.

Kei­ne ABE oder kein Tei­le­gut­ach­ten vor­han­den ?

Gibt es zu Ihrem Bau­teil aller­dings kei­ne ABE, kein Tei­le­gut­ach­ten oder sind dar­in beschrie­be­ne Auf­la­gen (z. B. der Ver­wen­dungs­be­reich) nicht ein­ge­hal­ten, wird eine soge­nann­te Ein­zel­ab­nah­me nach § 19 (2) StV­ZO in Ver­bin­dung mit einer Ein­zel­be­triebs­er­laub­nis nach § 21 StV­ZO erfor­der­lich. Das ist auch der Fall, wenn meh­re­re Tuning­maß­nah­men erfolgt sind, die sich gegen­sei­tig beein­flus­sen (z. B. Tie­fer­le­gung in Kom­bi­na­ti­on mit geän­der­ter Rad-Rei­fen-Kom­bi­na­ti­on).

Müs­sen Fel­gen ein­ge­tra­gen wer­den ?

Ob Fel­gen ein­ge­tra­gen wer­den müs­sen, hängt davon ab, ob die­se über eine ABE ver­fü­gen und alle Vor­ga­ben ein­ge­hal­ten wur­den. Sind die Fel­gen mit der ABE voll­stän­dig abge­deckt und es gibt kei­ne Auf­la­gen für eine Abnah­me, ist eine Ein­tra­gung in der Regel nicht erfor­der­lich. Aller­dings gibt es Fäl­le, in denen eine Abnah­me und Ein­tra­gung not­wen­dig sind, etwa bei einer indi­vi­du­el­len Anpas­sung oder wenn die Kom­bi­na­ti­on von Fel­gen und Rei­fen von den Her­stel­ler­an­ga­ben abweicht. Um sicher­zu­ge­hen, soll­ten Sie Ihre Fel­gen und Ihr Fahr­zeug von einer Fach­stel­le prü­fen las­sen.

Wel­che Unter­la­gen muss ich vor­le­gen ?

Brin­gen Sie zur Begut­ach­tung der Ände­run­gen bei Fel­gen & Co. bit­te fol­gen­de Unter­la­gen mit :

  • Ihren Fahr­zeug­schein bzw. Ihre Zulas­sungs­be­schei­ni­gung Teil I
  • Prüf­zeug­nis­se wie z. B. Tei­le­gut­ach­ten, All­ge­mei­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE) und Her­stel­ler­be­schei­ni­gung

Sie haben das pas­sen­de Teilegutachten/die Tei­le­ge­neh­mi­gung nicht mehr greif­bar ? Kein Pro­blem ! Die GTÜ-Zen­tra­le in Stutt­gart hat Zugriff auf umfang­rei­che Daten­ban­ken, in denen nahe­zu alle Bau­art­ge­neh­mi­gun­gen, Tei­le­gut­ach­ten und ABE hin­ter­legt sind.

Ob Fel­gen ein­tra­gen las­sen, Spoi­ler mon­tie­ren oder die Leis­tung des Motors stei­gern – beim Tuning und den damit ver­bun­de­nen Ände­rungs­ab­nah­men gibt es vie­les zu beach­ten. Was ist beim Tuning im Hin­blick auf eine anschlie­ßen­de Ände­rungs­ab­nah­me erlaubt und was nicht ? Wor­auf muss ich beim Ver­edeln und Ver­bes­sern mei­nes Gefährts ach­ten ? Und wie unter­schei­de ich seriö­se von unse­riö­sen Ange­bo­ten auf dem Markt ? Die Fra­gen und Ant­wor­ten beim The­ma “neue Fel­gen” und ins­be­son­de­re bei Rei­fen, Betriebs­er­laub­nis und Kos­tensind so indi­vi­du­ell wie die Fahr­zeu­ge selbst, des­halb ist es schwie­rig, all­ge­mei­ne Aus­sa­gen zu tref­fen. Bit­te wen­den Sie sich daher mit Ihren Fra­gen direkt an uns ; wir hel­fen Ihnen ger­ne wei­ter.