BOKraft Prüfung für Taxis, Mietwagen und Busse

Welche Fahrzeuge unterliegen der BOKraft?

Betroffen sind:

  • Omnibusse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, z. B. Linien- und Reisebusse.
  • Taxis mit entsprechender Zulassung.
  • Mietwagen mit Fahrer, wie Limousinenservices.
  • Fahrzeuge im Gelegenheitsverkehr, z. B. für Ausflugsfahrten.
  • Sonderfahrzeuge, etwa für den Behindertentransport.

Was wird bei der BOKraft Prüfung geprüft?

Im Rahmen dieser Prüfung werden verschiedenste Komponenten des Fahrzeugs unter die Lupe genommen. Prüfpunkte sind beispielsweise die Beleuchtung, die Brems- und Lenkanlage, die Sicherheitsgurte sowie die Scheibenwischer und die Scheibenwaschanlage. Auch eine Begutachtung der Karosserie und ein Check der Reifen gehören zum Prüfumfang. Bei Kraftomnibussen sind auch Notausstiege, Feuerlöscher und Verbandskästen Teil der BOKraft-Prüfung. Hierbei ist es wichtig, dass sämtliche Vorgaben der Prüfung eingehalten werden, um ein hohes Niveau an Sicherheit für die Personenbeförderung zu gewährleisten.

Unsere GTÜ-Prüfingenieurinnen und -ingenieure sind bestens geschult und verfügen über langjährige Erfahrung in der Durchführung der BOKraft Prüfung. Wir stellen sicher, dass sämtliche Kfz den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und somit die Fahrgäste sicher ans Ziel kommen.

Sprechen Sie uns an, – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!