Oldtimerbegutachtung

In einzelnen Fällen wird vor der Begutachtung eines Oldtimers gemäß § 23 StVZO ein Wertgutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) in Verbindung mit einer Untersuchung nach § 29 StVZO (HU) benötigt. 

Diese Untersuchung stellt die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs fest. Zur Einstufung als Oldtimer erfolgt die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.
Zu den relevanten Hauptbaugruppen eines Oldtimers zählen:

  • Aufbau / Karosserie
  • Rahmen / Fahrwerk
  • Motor / Antrieb
  • Bremsanlage, Lenkung
  • Räder / Reifen
  • elektrische Anlage
  • Fahrzeuginnenraum

Die festgestellte Originalität bestätigt, dass Ihr Fahrzeug dem Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ entspricht und als Oldtimer eingestuft werden kann. Mit der Zuteilung des H-Kennzeichens ist die Oldtimerbegutachtung abgeschlossen und Sie können gleichzeitig den Vorteil der pauschalen Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. 
Wir sind dabei in hoheitlichem Auftrag tätig und arbeiten im Namen und für Rechnung der GTÜ. Sie setzen die in § 23 StVZO und der dazu geltenden Richtlinie vorgeschriebenen Bestimmungen um und dienen damit der Verkehrssicherheit.

Sie haben Fragen zu Ihrem Oldtimer oder der Begutachtung Ihres Oldtimers allgemein? Dann wenden Sie sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen in allen Punkten gerne weiter — gerade auch dann, wenn es um die zügige Bereitstellung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblättern, Ratgebern, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.