Sicher­heits­prü­fun­gen

Wel­che Fahr­zeu­ge benö­ti­gen eine Sicher­heits­prü­fung ?

Die Sicher­heits­prü­fung fällt an bei :

  • Bus­sen (und ande­re Kfz mit mehr als 8 Fahr­gast­plät­zen)
  • Lkw zur Güter­be­för­de­rung, Arbeits- und Zug­ma­schi­nen etc. mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 7,5 t und einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von mehr als 40 km/h
  • Anhän­gern ein­schließ­lich „ange­häng­ten Arbeits­ma­schi­nen“ und Wohn­an­hän­gern mit einer zuläs­si­gen Gesamt­mas­se von mehr als 10 t und einer bau­art­be­ding­ten Höchst­ge­schwin­dig­keit von mehr als 40 km/h

Was umfasst die Sicher­heits­prü­fung bei Bus­sen, Lkw und Ähn­li­chem ?

Die Sicher­heits­prü­fung bei uns umfasst eine umfang­rei­che tech­ni­sche Prü­fung, bei der ver­schie­de­ne Fahr­zeug­kom­po­nen­ten wie Brem­sen, Len­kung, Beleuch­tung und Rei­fen unter­sucht wer­den. Auch die Karos­se­rie und die elek­tro­ni­schen Sys­te­me wer­den unter die Lupe genom­men. Es gilt, Defek­te und Män­gel früh­zei­tig zu erken­nen, um Unfäl­le zu ver­mei­den.

Wie oft müs­sen Fahr­zeu­ge zur Sicher­heits­prü­fung ?

Die oben auf­ge­führ­ten Fahr­zeu­ge müs­sen neben der ter­min­lich fest defi­nier­ten Haupt­un­ter­su­chung (HU) auch der Sicher­heits­prü­fung (SP) unter­zo­gen wer­den. Wann die Prüf­ter­mi­ne fäl­lig sind, sehen Sie ent­we­der auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder auf der am Fahr­zeug ange­brach­ten Prüf­mar­ke.
Der Nutz­fahr­zeug­hal­ter ist ver­pflich­tet, die­ses Prüf­pro­to­koll min­des­tens bis zur nächs­ten Sicher­heits­prü­fung auf­zu­be­wah­ren.

Den aktu­el­len HU-Bericht, das Prüf­pro­to­koll der Sicher­heits­prü­fung und den Nach­weis über das Abgas­ver­hal­ten (AU-Nach­weis) müs­sen Sie eigen­stän­dig auf­be­wah­ren. Die­se Unter­la­gen soll­te die Fahrzeugführerin/der Fahr­zeug­füh­rer mit sich füh­ren und im Fal­le einer Ver­kehrs­kon­trol­le dem Kon­troll­organ aus­hän­di­gen.

Wer­fen Sie bei jeder Abfahr­kon­trol­le auch einen Blick auf die Lauf­zeit Ihrer HU-Pla­ket­te und SP-Pla­ket­te und küm­mern Sie sich recht­zei­tig um einen neu­en Prüf­ter­min für die Sicher­heits­prü­fung bei uns. Denn als Fahrerin/Fahrer oder Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter sind Sie dafür ver­ant­wort­lich, dass die vor­ge­schrie­be­nen Unter­su­chun­gen immer frist­ge­recht durch­ge­führt wer­den.