Umweltplakette

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte „Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden in Deutschland seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Umweltplakette betroffen.

Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1

Dazu zählen alle Pkw ohne geregelten Katalysator sowie ältere Dieselfahrzeuge. Diese Kraftfahrzeuge dürfen bei entsprechender Luftbelastung nicht mehr in die betroffene Umweltzonen einfahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 bis 4

Diese Fahrzeuge dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der auf den Schildern abgebildeten amtlichen Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Ob Ihr Auto eine grüne Umweltplakette bekommen kann und welche Nachrüstmöglichkeiten es gibt, erfahren Sie in unserer Online-Suche.

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