Umwelt­pla­ket­te

Durch die im Bun­des­ge­setz­blatt vom 16. Okto­ber 2006 ver­öf­fent­lich­te „Ver­ord­nung zur Kenn­zeich­nung der Fahr­zeu­ge mit gerin­gem Bei­trag zur Schad­stoff­be­las­tung“ (35. BImSchV) kön­nen Städ­te und Gemein­den in Deutsch­land seit März 2007 Umwelt­zo­nen aus­wei­sen und dort Fahr­ver­bo­te aus­spre­chen. Hier­von sind Mil­lio­nen Fahr­zeu­ge ohne Umwelt­pla­ket­te betrof­fen.

Fahr­zeu­ge mit der Schad­stoff­grup­pe 1

Dazu zäh­len alle Pkw ohne gere­gel­ten Kata­ly­sa­tor sowie älte­re Die­sel­fahr­zeu­ge. Die­se Kraft­fahr­zeu­ge dür­fen bei ent­spre­chen­der Luft­be­las­tung nicht mehr in die betrof­fe­ne Umwelt­zo­nen ein­fah­ren.

Fahr­zeu­ge mit den Schad­stoff­grup­pen 2 bis 4

Die­se Fahr­zeu­ge dür­fen Umwelt­zo­nen nur befah­ren, wenn sie eine der auf den Schil­dern abge­bil­de­ten amt­li­chen Schad­stoff­pla­ket­ten an der Wind­schutz­schei­be tra­gen.

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