Scha­den­gut­ach­ten

Was pas­siert bei einem Scha­den­gut­ach­ten ?

Ist ein Scha­den am Fahr­zeug ent­stan­den, muss der Sach­ver­halt schnell und zuver­läs­sig geklärt sowie alle Umge­bungs­kos­ten bezif­fert wer­den. GTÜ-Sach­ver­stän­di­ge lis­ten Ihren Gesamt­an­spruch im Kfz-Scha­den­fall gegen­über der Ver­si­che­rung auf. Somit gewähr­leis­ten wir als Teil der GTÜ-Sach­ver­stän­di­gen­or­ga­ni­sa­ti­on, dass Sie als Geschä­dig­te bzw. Geschä­dig­ter 100 % Ersatz hin­sicht­lich Ihrer Schä­den am Fahr­zeug gel­tend machen kön­nen.

Das Kfz-Gut­ach­ten umfasst eine detail­lier­te Auf­stel­lung des Scha­dens und der Kos­ten sowie eine Ein­schät­zung zur Repa­ra­tur­mög­lich­keit des Fahr­zeugs. Es ent­hält auch eine Anga­be zur vor­aus­sicht­li­chen Repa­ra­tur­dau­er und eine Ein­schät­zung zur Min­de­rung des Fahr­zeug­werts nach der Repa­ra­tur.

Ins­ge­samt soll das Gut­ach­ten die Scha­den­hö­he und die Höhe des Scha­den­er­sat­zes für die Geschä­dig­te bzw. den Geschä­dig­ten trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar machen. Dank eines Gut­ach­tens kön­nen alle Betei­lig­ten den Scha­den schnell und zuver­läs­sig klä­ren und die Repa­ra­tur des Kfz sowie die Abwick­lung des Scha­den­falls vor­an­trei­ben.

Was ist bes­ser, Gut­ach­ten oder Kos­ten­vor­anschlag ?

Ein Gut­ach­ten bie­tet im Ver­gleich zu einem Kos­ten­vor­anschlag wesent­lich mehr Details und eine unab­hän­gi­ge Scha­dens­be­wer­tung. Wäh­rend ein Kos­ten­vor­anschlag nur eine gro­be Ein­schät­zung der Repa­ra­tur­kos­ten dar­stellt, umfasst ein Gut­ach­ten eine detail­lier­te Ana­ly­se des Scha­dens am Auto, eine Ein­schät­zung zur Wert­min­de­rung sowie Anga­ben zur Repa­ra­tur­dau­er und ‑mög­lich­keit. Beson­ders in Streit­fäl­len oder bei der Gel­tend­ma­chung voll­stän­di­ger Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ist ein Gut­ach­ten oft die bes­se­re Wahl, da es als fun­dier­te Grund­la­ge vor Gericht oder bei Ver­hand­lun­gen mit der Ver­si­che­rung dient.

Ist ein Gut­ach­ten bin­dend ?

Ein Gut­ach­ten ist nicht bin­dend, son­dern dient als unab­hän­gi­ge Grund­la­ge, um den Scha­dens­um­fang und die dar­aus resul­tie­ren­den Ansprü­che nach­voll­zieh­bar zu doku­men­tie­ren. Die geg­ne­ri­sche Ver­si­che­rung kann das Gut­ach­ten prü­fen und ist nicht ver­pflich­tet, es direkt anzu­er­ken­nen. Den­noch hat ein pro­fes­sio­nell erstell­tes Gut­ach­ten erheb­li­ches Gewicht und wird oft als ent­schei­den­de Basis für die Scha­dens­re­gu­lie­rung her­an­ge­zo­gen.

Kas­ko­scha­den oder Haft­pflicht­scha­den ?

Im Kas­ko­scha­den berück­sich­tigt die bzw. der Kfz-Sach­ver­stän­di­ge den Ver­si­che­rungs­ver­trag und im Haft­pflicht­scha­den die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen sowie die gel­ten­de Recht­spre­chung im Rah­men der Gut­ach­ten­er­stel­lung. Wich­tig dabei ist, dass erst die Ein­schal­tung einer/eines qua­li­fi­zier­ten und unab­hän­gi­gen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen zur vol­len Scha­den­er­satz­leis­tung führt.