Voll­gut­ach­ten und Ein­zel­ab­nah­me

Wann brau­chen Sie ein Voll­gut­ach­ten ?

  • Zur Zulas­sung von bereits im Ver­kehr befind­li­chen Import­fahr­zeu­gen von außer­halb der EU, bei­spiels­wei­se aus den USA oder der Schweiz.
  • Zur Zulas­sung älte­rer Import­fahr­zeu­ge von außer­halb Deutsch­lands ohne EG-Typ­ge­neh­mi­gung NEU : ohne ABE und EG-/EU-Typ­ge­neh­mi­gung.
  • Zur Wie­der­zu­las­sung von Fahr­zeu­gen, die ohne Fahr­zeug­do­ku­men­te län­ger als 7 Jah­re still­ge­legt waren und für die kei­ne Fahr­zeug­do­ku­men­te vor­han­den sind (z. B. Scheu­nen­fund).
  • Für Neu­fahr­zeu­ge bestimm­ter Fahr­zeug­klas­sen (Kraft­rä­der, land- oder forst­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge).

Wann brau­chen Sie eine Ein­zel­ab­nah­me ?

Für eini­ge Bau­tei­le liegt eine ABE oder ein Tei­le­gut­ach­ten vor, und oft genügt eine Ände­rungs­ab­nah­me nach § 19 (3) StV­ZO. Wei­te­re Infos dazu fin­den Sie unter „Tuning und Ände­rungs­ab­nah­me“.
Gibt es zu Ihrem Bau­teil aller­dings kei­ne ABE, kein Tei­le­gut­ach­ten oder sind dar­in beschrie­be­ne Auf­la­gen (z. B. der Ver­wen­dungs­be­reich) nicht ein­ge­hal­ten, wird eine soge­nann­te Ein­zel­ab­nah­me nach § 19 (2) StV­ZO in Ver­bin­dung mit einer Ein­zel­be­triebs­er­laub­nis nach § 21 StV­ZO erfor­der­lich.
Das ist auch der Fall, wenn meh­re­re Tuning­maß­nah­men erfolgt sind, die sich gegen­sei­tig beein­flus­sen (z. B. Tie­fer­le­gung in Kom­bi­na­ti­on mit ande­rer Rad-Rei­fen-Kom­bi­na­ti­on).

Was ist eine Ein­zel­ab­nah­me nach §19 (2) StV­ZO ?

Sie sind lei­den­schaft­li­che Tune­rin bzw. lei­den­schaft­li­cher Tuner, und ein Fahr­zeug von der Stan­ge ist abso­lut nicht Ihr Ding ? Dann müs­sen Sie Fol­gen­des beach­ten : In § 19 StV­ZO ist gere­gelt, dass die Fahr­zeug Betriebs­er­laub­nis erlischt, wenn bau­li­che Ver­än­de­run­gen vor­ge­nom­men wur­den, die

  • eine Gefähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­me­rin­nen und ‑teil­neh­mer ver­mu­ten las­sen,
  • eine Ände­rung der Fahr­zeug­art bewir­ken,
  • mög­li­cher­wei­se eine Ver­schlech­te­rung des Abgas- oder Geräusch­ver­hal­tens zur Fol­ge haben.

Was ist die Ein­zel­ab­nah­me nach §21 StV­ZO ?

Bei der Erstel­lung von Voll­gut­ach­ten nach § 21 der Stra­ßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ord­nung (StV­ZO) wird fest­ge­stellt, ob Ihr Fahr­zeug den Bau- und Betriebs­vor­schrif­ten ent­spricht und ob Umrüs­tun­gen oder ggf. Aus­nah­men von ein­zel­nen Aus­rüs­tungs­vor­schrif­ten not­wen­dig sind. Es wer­den die tech­ni­schen Daten für die Zulas­sungs­be­schei­ni­gung ermit­telt und die Ver­kehrs­si­cher­heit des Fahr­zeugs über­prüft.

FAQ

Was kos­tet eine 19.2 Abnah­me ?

Die Kos­ten für eine Ein­zel­ab­nah­me nach §19 (2) StV­ZO vari­ie­ren je nach Umfang und Art der Fahr­zeug­än­de­run­gen. Typi­scher­wei­se lie­gen sie zwi­schen 100 und 300 Euro. Der Preis setzt sich aus dem Prüf­auf­wand und mög­li­chen zusätz­li­chen Kos­ten für Nach­prü­fun­gen zusam­men. Es ist rat­sam, vor­ab eine unver­bind­li­che Kos­ten­schät­zung bei der zustän­di­gen Prüf­stel­le ein­zu­ho­len.

Wie lan­ge sind Ein­zel­ab­nah­men gül­tig ?

Die Gül­tig­keit einer Ein­zel­ab­nah­me ist unbe­grenzt, solan­ge kei­ne wei­te­ren Ände­run­gen am Fahr­zeug vor­ge­nom­men wer­den, die erneut geprüft wer­den müs­sen. Wenn das Fahr­zeug wei­ter­hin in unver­än­der­tem Zustand bleibt, sind kei­ne zusätz­li­chen Abnah­men erfor­der­lich.

Was ist eine 19.3 Abnah­me ?

Die “19.3 Abnah­me” beschreibt kei­ne spe­zi­fi­sche gesetz­li­che Rege­lung, son­dern wird häu­fig als Wei­ter­füh­rung oder Ergän­zung einer Ein­zel­ab­nah­me nach §19 (2) StV­ZO ver­stan­den. Dabei geht es um die Prü­fung wei­te­rer Ände­run­gen oder Kom­bi­na­tio­nen von Maß­nah­men, die die Rege­lun­gen der ursprüng­li­chen Ein­zel­ab­nah­me über­schrei­ten. Die recht­li­che Grund­la­ge dafür ergibt sich meist eben­falls aus §19 StV­ZO in Kom­bi­na­ti­on mit ande­ren Prüf­stan­dards. Im Zwei­fel soll­te immer ein amt­lich aner­kann­ter Sach­ver­stän­di­ger zur genau­en Klä­rung und Abnah­me hin­zu­ge­zo­gen wer­den.

Haben Sie Fra­gen zu Voll­gut­ach­ten und Ein­zel­ab­nah­me ?

Als Part­ner der GTÜ hel­fen wir Ihnen ger­ne wei­ter. Unse­re qua­li­fi­ziert aus­ge­bil­de­ten Exper­tin­nen und Exper­ten bera­ten Sie kom­pe­tent zu allen Fra­gen rund um die erfor­der­li­chen Gut­ach­ten, Zulas­sung sowie Ein­zel­ab­nah­men.

Bro­schü­re : Voll­gut­ach­ten und Ein­zel­ab­nah­men, unse­re Leis­tun­gen rund um Ein­zel­ge­neh­mi­gun­gen PDF (1,2 Mb)